Ultraschalluntersuchung der Gebärmutter, Blase, Eierstöcke


Ab dem Alter von 20 Jahren können Sie zur Krebsvorsorge eine reguläre Untersuchung beim Frauenarzt durchführen lassen, z.B. in Rahmen der Krebsfrüherkennung. Zusätzlich zahlt die gesetzliche Krankenkasse bis zum vollendeten 34. Lebensjahr jährlich eine zytologische Untersuchung. Ab dem 35. Lebensjahr zahlt dann die gesetzliche Krankenkasse alle drei Jahre eine zytologische Untersuchung und eine Untersuchung auf HP- Viren.

Bei einem konkreten Verdacht auf eine bösartige Erkrankung der Eierstöcke zahlt die Krankenkasse weitere Untersuchungen, die der Arzt zur Diagnostik benötigt, so auch eine Ultraschalluntersuchung.

Eine vaginale Ultraschalluntersuchung ist also keine Regelleistung der gesetzlichen Krankenkassen und somit nicht im Leistungspaket der Krebsvorsorge enthalten (ausgenommen Privatversicherte)

Somit ist die Ultraschalluntersuchung eine freiwillige Leistung, die in der Praxis im Anschluss an die Untersuchung in bar (derzeit 50,00 €)gezahlt werden muss.

Untersuchungen haben ergeben, dass Ultraschalluntersuchungen keinen signifikanten Vorteil bei der Krebsvorsorge haben. Wichtig ist aber zu wissen, dass durch eine Ultraschalluntersuchung die Organe im Bildgebungsverfahren zweidimensional dargestellt werden können. Somit ist es möglich, gutartige Tumoren, Zysten, Myome, Senkungen der Gebärmutterund andere anatomische Veränderungen zu erkennen. Oft können derartige Veränderungen zu starken gesundheitlichen Problemen wie z.B. Schmerzen, abnorme Blutungen, Menstruationsbeschwerden führen. beim abtasten durch den Frauenarzt im Rahmen der Untersuchung können solche Veränderungen oft nicht erkannt werden. 

Aus diesem Grund empfehle ich jeder Frau ab 25 Jahren, einmal jährlich oder bei unklaren Beschwerden eine solche Untersuchung durchführen zu lassen.

Bei der schmerzfreien Untersuchung wird eine sogenannte Vaginalsonde in die Scheide eingeführt. Gelegentlich kann es bei der Untersuchung zu einem leichten unangenehmen Druckgefühl kommen.

Bitte bedenken Sie bei der Entscheidung, eine solche Untersuchung durchführen zu lassen, dass behandlungsbedürftige Veränderungen festgestellt werden können. Das kann zur Folge haben, dass weitere Untersuchungen notwendig werden. Bis zur endgültigen Abklärung könnten Sie aufgrund der Ungewissheit besonderem psychischen Stress ausgesetzt sein. 

Diese Untersuchung kostet in der Praxis 50,00 €  (lt. GOÄ) und ist im Anschluss an die Untersuchung in bar in der Praxis zu zahlen. Kartenzahlung ist in der Praxis nicht möglich.

Bevor Sie diese IGE- Leistung in Anspruch nehmen können, müssen Sie an der Anmeldung eine Einverständniserklärung unterschreiben. Diese Erklärung ist einer vertraglichen Vereinbarung zwischen Ihnen und dem Arzt gleichzusetzen und jederzeit vor der Untersuchung widerrufbar.


Ultraschalluntersuchung der Brustdrüsen


Zur jährlichen Krebsvorsorgeuntersuchung gehört auch das Abtasten der Brüste. Sollte der Arzt dabei aufgrund von geschilderten Beschwerden oder zur weiterführenden Diagnostik einen Ultraschall der Brüste für erforderlich halten, bekommen Sie eine Überweisung für eine Radiologische Einrichtung. Das hat den Vorteil, dass bei Bedarf vor Ort direkt über weiterführende Diagnostik beraten werden kann und Termine vereinbart werden können.

Diese Untersuchungen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen.

Sollten Sie ausdrücklich diese Leistung wünschen, ist es eine IGEl Leistung und muss in der Radiologischen Praxis gezahlt werden.