Vorsorge 

Die Früherkennung der zwei häufigsten weiblichen Krebserkrankungen - Brustkrebs und Gebärmutterhalskrebs - gehört zu den vordringlichsten Aufgaben in unserer Praxis. Eine gynäkologische Vorsorgeuntersuchung ist einmal jährlich ratsam. Dies gilt auch und besonders empfohlen bei Anwendung der Pille, der Spirale oder einer Hormontherapie. Bei Patientinnen bis zum vollendeten 25. Lebensjahres übernimmt die Kasse die Kosten für eine routinemäßige Urinuntersuchung auf Chlamydien. Dieses sollte im Zuge einer Krebsvorsorge ebenfalls in Anspruch genommen werden.

Kassenleistungen

  • Klinische Untersuchung der Brust (routinemäßig 1x jährlich im Rahmen der Krebsvorsorge ab dem 30. Lebensjahr) und der äußeren und inneren Geschlechtsorgane
  • Entnahme eines Krebsvorsorgeabstriches vom Gebärmuttermund: 20. bis zum 35. Lebensjahr einmal jährlich, ab dem 35. Lebensjahr alle 3 Jahre bei unauffälligem Vorbefund)

  •  Untersuchung des Vaginalsekrets auf dessen PH-Wert (auf Pilze und Bakterien)
  • Test auf nicht sichtbares Blut im Stuhl ab dem 50. Lebensjahr in von der Krankenkasse vorgegebenen Abständen

 

IGE- Leistungen sind Leistungen, die niemals dringend notwendig sind. Vielmehr stellen Sie eine von Ihnen gewünschte Erweiterung der Kassenleistung dar, die Sie jedoch auch selbst finanzieren müssen. Ich weise Sie darauf hin, dass diese Maßnahmen nicht als erweiterte Krebsvorsorgeuntersuchung zu verstehen sind. Neben einer Reihe von Vorteilen gibt es auch einen entscheidenden Nachteil: Bei einem Verdachtsbefund oder einem auffälligen Befund können Sie bis zur Abklärung erhöhtem psychischen Stress ausgesetzt sein. Auch können weitere Untersuchungen nötig sein. Diesen Nachteil sollten Sie bei Ihrer Entscheidung, nicht außer Acht lassen.
Vor der Erbringung dieser Leistungen ist es notwendig, dass Sie einen Vertrag (in Form einer Einwilligungserklärung) unterschreiben. Diese erhalten Sie am Empfang.


   
IGE- Leistungen:

Ich empfehle Ihnen, zur Erkennung von gutartigen Tumoren, Zysten, Polypen, Myomen und anderen pathologischen Veränderungen, einmal jährlich einen Ultraschall der inneren Geschlechtsorgane sowie der Blase durchführen zu lassen. Diese Leistung kostet Sie 50,00 € (vgl.GOÄ) und wird in der Praxis ausschließlich in bar bezahlt . 

Zusätzlich empfehle ich dringend jeder Patientin, ihren Vitamin D-Spiegel bei uns oder ihrem Hausarzt überprüfen zu lassen. Die Bestimmung des Vitamin D- Spiegels kostet 25,00 € und wird vom Labor in Rechnung gestellt. D.h., Sie erhalten ca 2 Wochen nach der Untersuchung eine Rechnung vom Labor. Von mir erhalten Sie mit dem Wert eine Dosierungsempfehlung für die Einnahme von 20.000 IE des Vitamin D`s.

Für den Fall, dass der Wert unter 20 ng/ml liegt, erhalten Sie ein Kassenrezept, ab einem Wert von 20 ng/ml erhalten Sie ein Privatrezept.